Brandschutz-Service Keller || Handelsvertreter Minimax Mobile Service
Brandschutztüren oder -tore
und Feststellanlagen
Brandschutztüren, Brandschutztore sowie Feststellanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil des baulichen Brandschutzes und unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften.
Diese Vorschriften sollen gewährleisten, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen zuverlässig im Ernstfall funktionieren und die Sicherheit von Menschen und Sachwerten erhöhen. Wer die Vorschriften kennt und einhält, schützt nicht nur sein Unternehmen, sondern erfüllt auch wichtige gesetzliche Verpflichtungen.
Aus diesem Grund sind regelmäßige Instandhaltungsmaßnahmen – mindestens 1x jährlich – unverzichtbar.

Brandschutztüren
Brandschutztore und -türen erfüllen eine essenzielle Funktion im Brandschutzkonzept eines Gebäudes. Sie müssen im Brandfall sicher schließen, um Brand- und Rauchabschnitte voneinander zu trennen.

Feststellanlagen
Feststellanlagen (FSA) sind Bauteile oder Kombinationen von Bauteilen, die dafür sorgen, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offen gehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.

Rauchschutztüren
Rauchschutztüren sind selbstschließende Funktionstüren, die im Brandfall die Ausbreitung von giftigem Rauch verhindern und Fluchtwege rauchfrei halten. Sie müssen der Norm DIN 18095 entsprechen, umlaufende Dichtungen sowie eine Absenkdichtung am Boden besitzen.
