Brandschutztüren, Tore & Feststellanlagen

Sie sind wesentlicher Bestandteil des baulichen Brandschutzes und unterliegen strengen gesetzlichen Vorschriften, damit sie im Ernstfall zuverlässig funktionieren.

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Rauchschutztür im Ernstfall

Es gibt nicht die eine Vorschrift

Für Brandschutztüren, Brandschutztore und Feststellanlagen gibt es nicht die eine Vorschrift, sondern ein Zusammenspiel aus technischen Normen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben.

Die Vorschriften sollen gewährleisten, dass sicherheitsrelevante Einrichtungen im Ernstfall zuverlässig funktionieren und die Sicherheit von Menschen und Sachwerten erhöhen.

Wer sie kennt und einhält, schützt nicht nur sein Unternehmen, sondern erfüllt auch wichtige gesetzliche Verpflichtungen.

Zweiflügelige Brandschutztür mit Panikstange

Türen, Tore, Feststellanlagen

Brandschutztüren & -tore

Brandschutztüren & -tore

Sie erfüllen eine essenzielle Funktion im Brandschutzkonzept: Im Brandfall müssen sie sicher schließen und Brand- und Rauchabschnitte voneinander trennen.

Feststellanlagen (FSA)

Feststellanlagen (FSA)

Bauteile oder Kombinationen, die Feuerschutz- bzw. Rauchschutzabschlüsse offen halten, aber bei Brand oder Rauchentwicklung sicher schließen.

Rauchschutztüren

Rauchschutztüren

Selbstschließende Funktionstüren, die im Brandfall die Ausbreitung giftigen Rauchs verhindern und Fluchtwege rauchfrei halten. Mit umlaufenden Dichtungen und Absenkdichtung am Boden.

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