In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers,
mindestens jedoch 1x jährlich, müssen Rauchabzugsanlagen sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Prüfbuch zu vermerken.