Wartung und Prüfung von Elektrisch- und pneumatischer Rauchabzug

 

 

In regelmäßigen Zeitabständen nach Angabe des Herstellers,

mindestens jedoch 1x jährlich, müssen Rauchabzugsanlagen sowie ihre Betätigungs- und Steuerelemente, Öffnungsaggregate, Energiezuleitungen und ihr Zubehör auf Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft geprüft, gewartet und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Die Prüfungen sind in einem Prüfbuch zu vermerken.

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