Nach § 22 BGV A1 hat der Unternehmer die Pflicht seine Mitarbeiter durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Schließlich müssen die Beschäftigten wissen,wo der nächste Feuerlöscher zufinden ist und wie man ihn richtig einsetzt. Dies setzt wiederholte Brandschutzunterweisungen mit praktischen Übungen voraus. Nur wenn diese Grundbedingungen erfüllt sind, kann ein Entstehungsbrand durch die Beschäftigten erfolgreich bekämpft werden.
Wir bieten Ihnen die Unterweisung und Übung an Handfeuerlöschern, in Ihrem Unternehmen an.
Die praktische Unterweisung variiert je nach Gruppengröße,
zwischen 60-90 Minuten.
Max. Gruppenngröße 20 Personen
Löschübung:
Die Feuerlöschübung wird mit einem Brandsimulator durchgeführt,
der mit Propan betrieben wird.
Aus Umweltschutzgründen haben wir uns, für das Löschmittel Wasser und CO2 entschieden.
Inhalt Personalunterweisung
Theoretische Unterweisung
-Einführung
-Verhalten im Brandfall
-Verbrennungsvorgang und Voraussetzungen
-Brandklassen und Löschmittel
-Erläuterungen zu den einzelnen Feuerlöschern
-Fragen/ Diskussion
Praktische Unterweisung
Jeder Übungsteilnehmer, muss mit einen eigenen Übungsfeuerlöscher selbstständig
einen Brandherd ablöschen.
Ihr Ansprechpartner:
Joachim Keller 0172/4343345