Personalunterweisung

 

Nach § 22 BGV A1 hat der Unternehmer die Pflicht seine Mitarbeiter durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen. Schließlich müssen die Beschäftigten wissen,wo der nächste Feuerlöscher zufinden ist und wie man ihn richtig einsetzt. Dies setzt wiederholte Brandschutzunterweisungen mit praktischen Übungen voraus. Nur wenn diese Grundbedingungen erfüllt sind, kann ein Entstehungsbrand durch die Beschäftigten erfolgreich bekämpft werden.

 

Wir bieten Ihnen die Unterweisung und Übung an Handfeuerlöschern, in Ihrem oder unsem Unternehmen an.

 

Löschübung:

Die Feuerlöschübung wird mit einem Brandsimulator durchgeführt,

der mit Propan betrieben wird. Aus Umweltschutzgründen haben wir uns, für das Löschmittel Wasser und CO2 entschieden.

 

 

Inhalt Personalunterweisung

 

Theoretische Unterweisung

 

-Einführung

-Verhalten im Brandfall

-Verbrennungsvorgang und Voraussetzungen

-Brandklassen und Löschmittel

-Erläuterungen zu den einzelnen Feuerlöschern

-Fragen/ Diskussion

 

 

Praktische Unterweisung

Jeder Übungsteilnehmer, muss mit einen eigenen Übungsfeuerlöscher selbstständig

einen Brandherd ablöschen.

 

 

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Richtiger Umgang mit Feuerlöschern
  • Brandklassen Erläuterung
  • Feuerlöschertypen Erläuterung
  • Prüffristen

 

Ihr Ansprechpartner:

Joachim Keller 0172/4343345

Hier finden Sie uns

Brandschutz-Service Keller

Generalvertretung Minimax
Handelsstr. 14
26736 Krummhörn

 

 

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

04923/8348

0172/4343345

info@keller-minimax.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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